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Achtung! Eine neue, rechtliche Vorgabe für OnlineShops kommt. Bist Du vorbereitet?

Was ist der EU Accessibility Act 2025 (EU Barrierefreiheitgesetz 2025)?

Der EU Accessibility Act 2025 (Europäisches Barrierefreiheitsgesetz) ist eine neue EU-Richtlinie, die sicherstellt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Ab 28. Juni 2025 müssen Unternehmen in der EU ihre Webseiten, Apps, Bank- und E-Commerce-Dienste, Geldautomaten, Ticketautomaten und andere digitale Angebote barrierefrei gestalten.

 

🎯 Ziel:

  • Gleichberechtigter Zugang zu digitalen Inhalten für alle Menschen

  • Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit für ältere Menschen & Menschen mit Behinderungen

  • Vereinheitlichung der Barrierefreiheitsstandards in der EU

❓Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten (auch aus Drittstaaten wie der Schweiz, wenn sie EU-Kunden bedienen)

  • Behörden und öffentliche Einrichtungen

  • Du Dienstleistungen oder Produkte in der EU verkaufst oder dort aktiv anbietest (z. B. Online-Shop, Buchungssystem)

🧑🏻‍⚖️ Du unterliegst dem Gesetzt, wenn:

  • Deine Webseite oder digitale Dienstleistungen für Endverbraucher in der EU bestimmt sind

  • Du eine bestimmte Grösse überschreitest (derzeit sind kleine Unternehmen <10 Mitarbeiter und <2 Mio. EUR Umsatz ausgenommen)

  • Falls dein Geschäft nur in der Schweiz tätig ist, gilt das Gesetz nicht direkt für dich. Allerdings kann es indirekte Auswirkungen geben, falls du später in die EU expandieren willst oder Schweizer Gesetze angepasst werden.

 

Was musst Du als Webseitenbetreiber beachten, wenn Du davon betroffen bist?

Die Anforderungen des EU Accessibility Act 2025 orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, mindestens auf Stufe AA. Die wichtigsten Bedingungen für eine barrierefreie Website sind:

 

  1. Wahrnehmbarkeit

    • Texte müssen gut lesbar sein (ausreichender Kontrast, skalierbare Schriftgrößen).

    • Bilder, Videos & Grafiken benötigen alternative Beschreibungen (Alt-Texte, Untertitel).

    • Inhalte müssen auch ohne Farben unterscheidbar sein.
       

  2. Bedienbarkeit

    • Die Webseite muss vollständig per Tastatur bedienbar sein (z. B. durch Tab-Navigation).

    • Keine Elemente dürfen zu schnell verschwinden (z. B. Pop-ups mit kurzen Timern).

    • Nutzer müssen genügend Zeit haben, Inhalte zu lesen und zu bedienen.
       

  3. Verständlichkeit

    • Die Webseite muss vollständig per Tastatur bedienbar sein (z. B. durch Tab-Navigation).

    • Keine Elemente dürfen zu schnell verschwinden (z. B. Pop-ups mit kurzen Timern).

    • Nutzer müssen genügend Zeit haben, Inhalte zu lesen und zu bedienen.
       

  4. Robustheit

    • Klare, einfache Sprache verwenden.

    • Einheitliche Navigation und klare Strukturierung.

    • Formulare und Eingabefelder müssen klare Beschriftungen und Hinweise haben.
       

  5. Spezifische Anforderungen für Online-Shops & digitale Dienstleistungen​

    • ​Bestellprozesse müssen für alle verständlich & navigierbar sein.

    • Zahlungsmethoden müssen auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein.

    • Kundenservice-Kanäle müssen barrierefrei zugänglich sein.

‼️ Folgen bei Nichteinhaltung

  • Abmahnungen, Geldstrafen oder Verkaufsverbote für nicht barrierefreie digitale Angebote

✅ Weiteres Vorgehen - unsere Empfehlung:

  1. Prüfe mit unserem kostenlosen Erst-Check Deine Website

  2. Füge eine Barrierefreiheitserklärung auf Deine Webseite hinzu. Wir bieten Dir hierfür eine fixfertige Vorlage an.

  3. Buche eine detaillierte Analyse inklusive Beratungsgespräch mit einem unserer ASIMBA Profis.

Deine Webseite prüfen

Du kannst jetzt ganz einfach und kostenlos prüfen, ob Deine Webseite Punkte hat, die der vorgegebenen Richtlinien (Stufe AA) nicht entsprechen. Beim kostenlosen Test erhältst Du eine Übersicht. Bei Bedarf kannst Du danach die kostenpflichtige Analyse bestellen, welche Dir dann auch gleich die Punkte aufzeigt, die Du beheben solltest, um den Richtlinien zu entsprechen.

🟢 System bereit für den Check...

Wie gehts jetzt weiter?

Roberto Bortoli
Buche detaillierte Analyse Deiner Webseite inkl. Beratungsgespräch

Der Accessibility Act tritt Ende Juni 2025 in Kraft. Wir helfen Dir, Dich darauf vorzubereiten. Wir führen für Dich eine detaillierte Barriere-Freiheits-Analyse Deiner Webseite durch und erarbeiten Massnahmenempfehlungen, die wir dann in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Dir gemeinsam durchgehen.

Vorlage Accessibility Act 2025
Lade Dir unsere Vorlage "Barrierefreiheitserklärung" herunter

Der Accessibility Act tritt Ende Juni 2025 in Kraft. Wir helfen Dir, Dich darauf vorzubereiten. Wir führen für Dich eine detaillierte Barriere-Freiheits-Analyse Deiner Webseite durch und erarbeiten Massnahmenempfehlungen, die wir dann in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Dir gemeinsam durchgehen.

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